Allgemein ist für die Weiterführung des Studiums jedes Semester der ÖH-Beitrag von allen Studierenden zu bezahlen. Im Wintersemester beträgt dieser inkl. Versicherung ~19 Euro. Wenn das Studium fortgesetzt werden soll, muss jedes Semester der vorgeschriebe Beitrag innerhalb der Zulassungsfrist eingezahlt werden. Wenn man den ÖH-Beitrag an einer anderen Uni eingezahlt hat, muss man an der Universität Wien die Meldung der Fortsetzung durchführen – das wird nicht automatisch gemacht. Falls vergessen wird, das Studium zur Fortsetzung anzumelden, verliert man die Zulassung zum Studium.

Ein Studium ist eine schöne Sache, doch am Anfang steht immer die Frage, wie finanziere ich mir eben jenes. Um euch einen kleinen Überblick zu verschaffen, haben wir die wichtigsten finanziellen Quellen kurz zusammengefasst:

Eltern

Was die Wenigsten wissen, ist, dass sie einen Anspruch auf elterlichen Unterhalt haben. Das bedeutet, eure Eltern müssen euch soweit versorgen, dass sie euch einen Schlafplatz, Essen und Kleidung zur Verfügung stellen und das auch während dem Studium. Wenn ihr aber nicht am Wohnort eurer Eltern studiert, bzw. der Weg zur Uni zu lange wäre, müssen sie euch auch eine Unterkunft in der jeweiligen Universitätsstadt finanzieren.

Dieser Unterhaltsanspruch variiert natürlich je nach Einkommen der Eltern. Wenn eure Eltern also gut verdienen, müssen sie euch auch finanziell im Studium unterstützen. Diese Unterstützung funktioniert zumeist gut und auch ohne langes Betteln. In manchen Fällen (oft wenn die Eltern geschieden sind) wird die finanzielle Unterstützung aber von einem Elternteil verweigert. Hier besteht die Möglichkeit, dieses Geld einzuklagen. Das klingt zwar sehr hart und eine Klage gegen die eigenen Eltern einzureichen ist sicher eine enorme emotionale Belastung, jedoch ist dieser Schritt manchmal unumgänglich. Denn, wenn die Eltern eigentlich dazu im Stande wären, dich finanziell zu unterstützen, sie es aber einfach nicht machen, springt auch der Staat (z.B. Studienbeihilfe) nicht ein.
Für alle, bei denen dieser drastische Schritt notwendig sein sollte bietet die ÖH einen kostenlosen Rechtsbeistand an.

Familienbeihilfe/Kindergeld

Ab eurer Geburt bekommt ihr Kindergeld. Wie viel genau, hängt von eurem Alter und der Anzahl an Geschwistern ab. Zum Studieneintritt handelt es sich um ca. 200 Euro. Bis zu eurer Volljährigkeit wird die Familienbeihilfe an eure Eltern ausbezahlt. Danach könnt ihr einen Antrag stellen, dass das Geld direkt auf euer Konto ausgezahlt wird.

Auch während des Studiums wird die Familienbeihilfe weiter ausgezahlt. Die Familienbeihilfe kann prinzipiell bis zum 24. Geburtstag bezogen werden. In manchen Fällen auch ein Jahr länger. Z.B. wenn ihr den Präsenz- oder Zivildienst ableistet bzw. ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ macht oder auch bei einer Schwangerschaft.

Damit du die Familienbeihilfe auch während dem Studium bekommst, muss du dem Finanzamt regelmäßig deine Studienbestätigung und einen Leistungsnachweis schicken. Unter Leistungsnachweis versteht man 16 absolvierte ECTS pro Jahr. Wenn du aus irgendeinem Grund diese Vorgabe nicht schaffst, wird die Beihilfe so lange nicht ausgezahlt, bis du die 16 Punkte erreicht hast. Zurückgezahlt muss aber nichts werden.

Du darfst das Studium auch nicht ewig lange hinauszögern. Nach Mindeststudienzeit und zwei Toleranzsemestern ist Schluss. Das bedeutet du solltest den Bakk/Bachelor nach insgesamt 4 Jahre und den Master/Magister nach 3 Jahre abschließen. Ansonsten ist die Familienbeihilfe weg.

Es gibt auch eine Zuverdienstgrenze von maximal 10.000 Euro jährlich. Wenn diese Grenze überschritten wird, musst du genau den Betrag an Familienbeihilfe zurückzahlen der über die 10.000 Euro hinaus geht. Auch der Studienwechesel ist begrenzt. Ihr dürft das Studium 2-mal wechseln ohne die Beihilfe zu verlieren. Allerdings sollte das jeweils spätestens nach dem zweiten Semester passieren.

Arbeiten

Ein Studium zu bestreiten ohne nebenbei je gearbeitet zu haben, ist eher ungewöhnlich. Die meisten Studierenden arbeiten neben dem Studium geringfügig, in den Sommerferien oder absolvieren verschiedene Praktika. Gerade bei einem Universitätsstudium (bei denen meist keine Pflichpraktika verlangt werden) ist ein Nebenjob oft die einzige Möglichkeit, um die oft zitierte „Berufserfahrung“ zu sammeln, die jeder Studienabsolvent/ jede Absolventin schon mitbringen sollte. Man träumt natürlich von einem studienbezogenen, gut bezahlten und flexiblen Studijob bei dem man noch dazu viel lernt.

Die Realität sieht meistens anders aus: Unbezahlte Praktika bei denen man Kaffee kochen darf, Mittagsessen für die KollegInnen holt und Adressverteiler aktualisiert. Nur damit man dann eine Werbeagentur mehr im Lebenslauf auflisten kann. Wenn man allerdings nebenbei arbeitet um Kohle zu verdienen muss man oft auf weniger prestigeträchtige Tätigkeiten ausweichen. Promotionjobs und Gastronomietätigkeiten sind die beliebtesten Studijobs.
Vor allem die „flexiblen“ Arbeitszeiten sind hier einen großes Plus. Und man darf nicht vergessen, wenn man es geschafft hat jahrelang die Nachtschichten bei McDonald‘s an der Kassa zu überstehen, zeigt das auch dem künftigen Chef in der Medienbranche, dass man über Durchhaltevermögen verfügt.

Studienbeihilfe

All jenen, deren Eltern keine Yachten, Villen und Reitställe besitzen und ihnen das Studium zur Gänze finanzieren können, sei die Studienbeihilfestelle ans Herz gelegt. Diese staatliche Unterstützung steht euch zu und ihr solltet sie auch in Anspruch nehmen. Denn die Antragstellung funktioniert äußerst einfach und zu verlieren gibt es auch nichts. Es muss je ein Formular für euch, eure Eltern und eventuelle Geschwister ausgefüllt werden. Im Grunde müsst ihr dafür nur den Namen und die Sozialversicherungsnummern wissen und die Formulare bis spätestens 15. Dezember (WiSe) oder 15. Mai (SoSe) einreichen. Die Höhe der Studienbeihilfe hängt vom Einkommen der Eltern, Familiengröße, dem Bezug der Familienbeihilfe und dem Universitätsstandort bzw. dem Wohnort der Eltern ab.

Klingt doch eigentlich ganz gut, oder?

Ja, und trotzdem bleibt der Stipendienstelle jedes Semester einiges an Geld übrig, da viele Studis von ihrem Recht keinen Gebrauch machen. Also stellt auf jeden Fall einen Antrag. Denn selbst wenn ihr einen negativen Bescheid bekommt ist nichts verloren und ein positiver Nebeneffekt ist, dass auch auf dem negativen Bescheid steht wie viel Unterhalt eure Eltern für euch aufbringen müssen. Und das kann bei „Taschengeldverhandlungen“ ganz nützlich sein. Außerdem muss gesagt werden, dass an die Studienbeihilfe auch andere Vergütungen gekoppelt sind, z.B. Zuschüsse während eines Auslandsaufenthalts und der Fahrtkostenzuschuss. Falls der Betrag der Beihilfe also auch sehr gering sein sollte (ab 5 Euro pro Monat wird ausbezahlt), kann sich aufgrund der daran gekoppelten Unterstützungen der Antrag auf jeden Fall lohnen.

Auch die Stipendienstelle verlangt einen Leistungsnachweis von euch. Ähnlich wie das Finanzamt für die Familienbeihilfe. Während dem ersten Jahr musst du 30 ECTS erbringen und du darfst die Mindeststudienzeit plus ein Toleranzsemester nicht überschreiten, weil du sonst nicht mehr bezugsberechtigt bist.
Die Zuverdienstgrenze liegt bei 10.000 Euro im Jahr und das Studium darf nur 2-mal gewechselt werden (genau wie bei der Familienbeihilfe).

SelbsterhalterInnenstipendium

Zur Vollständigkeit soll hier noch kurz das SelbsterhalterInnenstipedium als Spezialfall der Studienbeihilfe erwähnt werden. Dieses steht jenen Studohnierenden zu, die vor ihrem Studienbeginn mindestens 4 Jahre gearbeitet haben und dabei jährlich zumindest 8.580 Euro verdient haben. Sie müssen allerdings vor Vollendung des 30. Lebensjahres ihr Studium begonnen haben. Der große Vorteil ist, dass die Höhe des SelbsterhalterInnenstipendiums nicht vom Einkommen der Eltern abhängt. Leistungsnachweise müssen die gleichen wie für die Studienbeihilfe erbracht werden.

Andere Stipendien

Neben den hier genannten Beihilfen gibt es auch noch andere private und staatliche Förderungen und Stipendien. Diese haben sehr unterschiedliche Anforderungen und Zielgruppen, aber ein Blick darauf kann ja nicht schaden.

Eine Überblick gibt es auf grants.at.

Wohnbeihilfe

Für Menschen mit geringem Einkommen (und dazu gehören Studierende leider oft) gibt es die Möglichkeit Wohnbeihilfe zu beantragen. In Wien ist die zuständige Stelle dafür die MA 50.

Ob ihr Anspruch auf Wohnbeihilfe habt, hängt wieder von euren Einkommen und der Unterhaltspflicht eurer Eltern ab. Es ist auch möglich Wohnbeihilfe zu beantragen, wenn ihr in einer WG wohnt. Da es jedoch Mindest- und Höchsteinkommen gibt und die Berechnung oft etwas kompliziert ist, ist es schlau, vor der Antragstellung den derzeitigen Stand der Informationen zur Einkommensberechnung direkt bei der MA 50 oder der Wohnrechtsberatung der ÖH einzuholen.

Zusammenfassend

Ihr seht also, die Möglichkeiten sich ein Studium zu finanzieren sind vielfältig. Wichtig ist, sich zu informieren und die jeweiligen Anträge zu stellen. Denn das Studium ist oft schon nervenaufreibend genug, da sollten die Sorgen um die Finanzen nicht allzu groß sein.

Familienbeihilfe

(ca. 200 Euro monatlich)
Vom Finanzamt ausbezahlt
Bis zum 24. Lebensjahr (in Ausnahmefällen ein Jahr länger)
Leistungsnachweis:
16 ECTS innerhalb der ersten zwei Semester
Mindeststudienzeit + 2 Toleranzsemester
Zuverdienstgrenze: 10.000 Euro jährlich
Studienwechsel: max. 2 Mal
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Studienbeihilfe

Von der Stipendienstelle ausbezahlt
Leistungsnachweis:
30 ECTS innerhalb der ersten zwei Semester
Mindeststudienzeit + 1 Toleranzsemester
Zuverdienstgrenze: 10.000 Euro jährlich
Studienwechsel: max. 2 Mal
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SelbsterhalterInnenstipendium

Von der Stipendienstelle ausbezahlt
Vor Antritt des Studiums: 4 Jahre gearbeitet und dabei jährlich mind. 8.580 Euro verdient
Studium vor dem 30. Geburtstag begonnen
Leistungsnachweis:
30 ECTS innerhalb der ersten zwei Semester
Mindeststudienzeit + 1 Toleranzsemester
Zuverdienstgrenze: 10.000 Euro jährlich
Studienwechsel: max. 2 Mal